Häufig gestellte Fragen zum Thema Betriebliche Vorsorge und Mitarbeiter Benefits
Wir haben für Sie alle wichtigen Fragen rund um das Thema Betriebliche Vorsorge und Mitarbeiter Benefits zusammengefasst. Wenn hier nicht das Richtige für Sie dabei ist, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Ab wie vielen Angestellten kann ich eine bKV abschließen?
Unternehmen ab 5 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bieten wir ein spezielles Konzept, aus dem sie ein für sich passendes Angebot auswählen können. Unternehmen ab 10 Beschäftigten haben die volle Entscheidungsfreiheit bei unseren Produktkonzepten.
Ab wann können Mitarbeiter:innen die bKV in Anspruch nehmen?
Die Leistungen bei der bKV der Allianz können sofort in Anspruch genommen werden. Wir leisten sogar für laufende und angeratene Behandlungen. Bei den Bausteinen Reise, Krankentagegeld, Krankenhaus muss das Ereignis (Reiseantritt, Unfall oder AU-Bescheinigung) zeitlich nach Versicherungsbeginn liegen.
Mit welchen Steuern muss ich für eine betriebliche Krankenversicherung rechnen?
Die arbeitgeberfinanzierte bKV der Allianz wird als Sachlohn gewertet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner Mitarbeiter:innen übernimmt. Betragen die Sachbezüge je Mitarbeiter:in und Monat zusammen mit der bKV weniger als 50 Euro, sind diese Sachbezüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Wird die Grenze überschritten, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
Sprechen Sie mit Ihrem Allianz-Kontakt vor Ort, der Ihnen gerne Informationsmaterial zur Verfügung stellen kann. Ob die Anwendung der Sachbezugs-Freigrenze für Ihr Unternehmen in Frage kommt, ist im Einzelfall bei der Steuerberatung zu prüfen.
Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Krankenversicherung?
Ihr Aufwand ist gering: Sie melden bei Vertragsbeginn nur einmal eine Liste mit den Mitarbeitenden, die eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung erhalten sollen. Kommen Mitarbeiter:innen hinzu oder scheiden aus, teilen Sie uns das ebenfalls formlos mit. Werden Leistungen von Beschäftigten beansprucht, kümmert sich die Allianz darum. Wir sind der Kontakt für Ihre Mitarbeiter:innen und berücksichtigen dabei selbstverständlich auch die datenschutzrechtlichen Belange Ihres Unternehmens. Für Fragen Ihrer Belegschaft steht außerdem unsere Mitarbeiter-Hotline zur Verfügung.
Was passiert mit der bKV, wenn meine Angstellten in Elternzeit oder anderen entgeltfreien Zeiten sind?
Bei der bKV der Allianz profitieren Sie von der Option „Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten“.
Der Vorteil für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen: Sie müssen während der entgeltfreien Zeiten keine Beiträge zahlen. Ihre Angestellten profitieren dennoch weiterhin von den Leistungen der bKV.
Was passiert wenn Mitarbeiter:innen aus dem Unternehmen ausscheiden?
Ausscheidende Mitarbeitende haben die Möglichkeit die Absicherung auf eigene Kosten privat weiterzuführen. Und das ganz ohne Gesundheitsprüfung und zu Konditionen wie in der Einzelversicherung.