Häufig gestellte Fragen zum Thema Betriebliche Vorsorge und Mitarbeiter Benefits

Wir haben für Sie alle wichtigen Fragen rund um das Thema Betriebliche Vorsorge und Mitarbeiter Benefits zusammengefasst. Wenn hier nicht das Richtige für Sie dabei ist, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Unternehmen ab 5 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bieten wir ein spezielles Konzept, aus dem sie ein für sich passendes Angebot auswählen können. Unternehmen ab 10 Beschäftigten haben die volle Entscheidungsfreiheit bei unseren Produktkonzepten.

Die Leistungen bei der bKV der Allianz können sofort in Anspruch genommen werden. Wir leisten sogar für laufende und angeratene Behandlungen. Bei den Bausteinen Reise, Krankentagegeld, Krankenhaus muss das Ereignis (Reiseantritt, Unfall oder AU-Bescheinigung) zeitlich nach Versicherungsbeginn liegen.

Die arbeitgeberfinanzierte bKV der Allianz wird als Sachlohn gewertet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner Mitarbeiter:innen übernimmt. Betragen die Sachbezüge je Mitarbeiter:in und Monat zusammen mit der bKV weniger als 50 Euro, sind diese Sachbezüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Wird die Grenze überschritten, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

Sprechen Sie mit Ihrem Allianz-Kontakt vor Ort, der Ihnen gerne Informationsmaterial zur Verfügung stellen kann. Ob die Anwendung der Sachbezugs-Freigrenze für Ihr Unternehmen in Frage kommt, ist im Einzelfall bei der Steuerberatung zu prüfen.

Ihr Aufwand ist gering: Sie melden bei Vertragsbeginn nur einmal eine Liste mit den Mitarbeitenden, die eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung erhalten sollen. Kommen Mitarbeiter:innen hinzu oder scheiden aus, teilen Sie uns das ebenfalls formlos mit. Werden Leistungen von Beschäftigten beansprucht, kümmert sich die Allianz darum. Wir sind der Kontakt für Ihre Mitarbeiter:innen und berücksichtigen dabei selbstverständlich auch die datenschutzrechtlichen Belange Ihres Unternehmens. Für Fragen Ihrer Belegschaft steht außerdem unsere Mitarbeiter-Hotline zur Verfügung.

Bei der bKV der Allianz profitieren Sie von der Option „Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten“.

Der Vorteil für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen: Sie müssen während der entgeltfreien Zeiten keine Beiträge zahlen. Ihre Angestellten profitieren dennoch weiterhin von den Leistungen der bKV.

Ausscheidende Mitarbeitende haben die Möglichkeit die Absicherung auf eigene Kosten privat weiterzuführen. Und das ganz ohne Gesundheitsprüfung und zu Konditionen wie in der Einzelversicherung.

Alle Personen, die im sozialversicherungsrechtlichen Sinne Beschäftigte sind, können ein Zeitwertkonto einrichten. Also Arbeiter, Angestellte und leitende Angestellte.

Geschäftsführer:innen und Vorstände ohne Beteiligung am Unternehmen können seit dem 08.08.2019 ein Zeitwertkonto nutzen. Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, beherrschende Vorstände und als Arbeitnehmer:in beschäftigte beherrschende Anteilseigner:innen sollten Ihre Steuerberater:innen/Wirtschaftsprüfer befragen

Wie viel Zeit oder Geld Sie auf ein Zeitwertkonto einbezahlen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindest- oder Höchstgrenzen. Nur wenn das Zeitwertkonto „voll“ ist, darf es nicht mehr bespart werden. Voll ist ein Zeitwertkonto übrigens, wenn die Summe ausreichen würde, um Sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freizustellen.

Nein, das Ansparen ist steuer- und beitragsfrei. Steuern und Sozialversicherungsabgaben fallen erst in der Freistellungsphase an – in der Höhe Ihres dann gültigen Steuersatzes. Ist dieser während der Freistellung niedriger als in der Ansparphase, sparen Sie Steuern.

Je nach Unternehmen gibt es Fristen, um eine Freistellung oder eine Arbeitszeitverringerung zu beantragen. Die Länge der Freistellung richtet sich nach der Höhe des angesparten Wertguthabens und der Höhe des Freistellungsgehaltes.

Ja, der Arbeitgeber kann den Insolvenzschutz aufheben. Allerdings benötigt er dazu die schriftliche Zustimmung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin.

Ob und wie sich Urlaubsansprüche verändern, hängt von der Wertkontenvereinbarung ab, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber treffen.

Ob Wertguthaben verzinst werden, hängt von den Regelungen der Wertguthabenvereinbarung ab. In der Regel sehen diese Vereinbarungen vor, dass Sie als Mitarbeiter:in an den Erträgen der hinterlegten Kapitalanlage – also den Erträgen der Allianz Zeitwertkonten mit Garantie – finanziell beteiligt werden.

Ein Störfall liegt vor, wenn das Wertguthaben zwar ausbezahlt wird, der Anlass aber nicht die geplante Freistellung oder Teilzeit ist. Das passiert zum Beispiel, wenn der oder die Arbeitnehmer:in stirbt. Endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig, kommt es nur dann zum Störfall, wenn sich das Wertguthaben nicht auf den neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung übertragen lässt.

Die Laufzeit eines Zeitwertkontos ist abhängig von der Wertguthabenvereinbarung. Sie sollte nur durch das Ende des Arbeitsverhältnisses befristet sein. Damit Sie Ihre Lebens- und Freizeitplanung besonders nachhaltig gestalten können, gibt es die Möglichkeit, das Wertguthaben zu einem neuen Arbeitgeber oder zur Deutschen Rentenversicherung mitzunehmen. Diese Option sollte nicht durch eine zu kurze Laufzeit des Insolvenzschutzes beeinträchtigt werden.

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